08 Nov 2024

USA: Mangelhafter Jugendschutz bei E‑Zigaretten. Quo vadis, Deutschland?

Die Nach­richt ist nicht mehr ganz neu, aber beun­ru­hi­gend: In den USA ist eine besorg­nis­er­re­gen­de Ent­wick­lung bei der Nut­zung von E‑Zigaretten unter Min­der­jäh­ri­gen zu beob­ach­ten. Laut Stu­die der U. S. Food and Drug Admi­nis­tra­ti­on (FDA) hat der Kon­sum von E‑Zigaretten unter High­school-Schü­lern seit 2017 um 78 Pro­zent zuge­nom­men. Ins­ge­samt 3,6 Mil­lio­nen Schü­ler grei­fen mitt­ler­wei­le zur E‑Zigarette und somit 1,5 Mil­lio­nen mehr als noch vor einem Jahr.

Die FDA, als Lebensmittelüberwachungs- und Arzneimittelbehörde dem amerikanischen Gesundheitsministerium unterstellt und für die E-Zigarette verantwortlich, hat jetzt auf diese Entwicklung reagiert. So sollen zukünftig aromatisierte Liquids nur in solchen Läden verkauft werden, zu denen unter 18-Jährige keinen Zutritt haben, beziehungsweise abgetrennte Bereiche eingerichtet werden, die von Minderjährigen nicht betreten werden dürfen. Ausnahmen bilden die Geschmacksrichtungen Tabak, Menthol und Minze, die typischerweise von Erwachsenen konsumiert werden, diese dürfen weiterhin auch im Supermarkt, Tankstellen etc. ohne separaten Raum verkauft werden. Zudem sollen strengere Regeln bei der Altersverifikation im Onlinehandel die Verbreitung von E-Zigaretten unter Jugendlichen stoppen.

Sind solche Entwicklungen auch in Deutschland denkbar und was tun Hersteller und Handel bereits heute, um Jugendliche zu schützen?

Deutschland als Vorreiter in Sachen Jugendschutz

Der amerikanische E-Zigarettenmarkt ist in mehrerlei Hinsicht nicht mit dem deutschen vergleichbar. Das betrifft vor allem das Thema Vermarktung:

In Deutschland unterliegen E-Zigaretten bei Vermarktung und Verkauf den gleichen Restriktionen wie konventionelle Zigaretten. Zudem haben sich Hersteller wie Reemtsma freiwillige Selbstverpflichtungen – die oftmals über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen – auferlegt. Die Kommunikation richtet sich unter anderem ausschließlich an Erwachsene ab 30 Jahren.

Ein weiterer signifikanter Unterschied zwischen den USA und Deutschland besteht in der Zulassung von Inhaltsstoffen. E-Zigaretten enthalten im Vergleich zur konventionellen Zigarette niemals Tabak, aber die meisten Liquids enthalten Nikotin. Sind im Land der unbegrenzten Möglichkeiten bis zu 50 Milligramm Nikotin je Milliliter Flüssigkeit erlaubt, sind es in der Europäischen Union – und somit auch in Deutschland – maximal 20 Milligramm Nikotin je Milliliter. Durch die deutlich höhere Nikotinkonzentration besteht eine verstärkte Gefahr der Abhängigkeit. Anbieter wie Reemtsma haben häufig eine nikotinfreie Variante im Angebot und bieten Liquids mit deutlich geringeren Nikotinleveln an (Beispiel Reemtsma 9mg/ml und 18mg/ml).

Reemtsma etabliert dreifache Absicherung im Onlinebereich und nimmt Händler in die Verpflichtung

Hinsichtlich der angekündigten Maßnahmen der FDA zum Jugendschutz ist Deutschland also schon einen Schritt weiter. Auch die Hürden für den Onlinekauf von E-Zigarettenprodukten sind bereits sehr hoch. So setzt beispielsweise Reemtsma in seinem Onlineshop auf dreifache Absicherung per Altersverifikation:

  • Selbstauskunft: Der Nutzer bestätigt selbst, volljährig zu sein. Ohne diese Bestätigung ist kein Betreten des Onlineshops möglich.
  • Mittels direktem Schufa-Abgleich bei der Bestellung: Ohne entsprechende Rückmeldung der Schufa zur Volljährigkeit wird die Bestellung nicht akzeptiert.
  • Via persönliche Ausweiskontrolle bei der Paketübergabe durch den Logistikdienstleister. Ist keine volljährige Person anwesend, nimmt der Paketbote die Sendung wieder mit. So wird verhindert, dass die Lieferung zufällig in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangt.

In den USA scheint die weite Verbreitung von E-Zigaretten unter Minderjährigen auch durch die nicht erlaubte Abgabe zu bestehen – sei es durch den Handel oder das soziale Umfeld. In Deutschland sind wir deutlich besser: Hierzulande sensibilisieren und schulen Anbieter wie Reemtsma seit jeher – und jetzt auch intensiv zur E-Zigarette – ihre Händler und Vertriebspartner zum Thema Jugendschutz. Händler, die nachweislich gegen das Abgabeverbot an Minderjährige verstoßen, werden nicht mehr beliefert.

Kein Hype unter Jugendlichen in Deutschland

Doch wie steht es in Deutschland um minderjährige E-Zigarettenkonsumenten? In Deutschland gibt es Probierkonsum von E-Zigaretten bei Minderjährigen, aber die tatsächlichen Nutzerzahlen dieser Gruppe bewegen sich konstant auf einem sehr niedrigen Niveau. Als Probierkontakt gilt zum Beispiel bereits ein einziger Zug.

Die Gesamtzahl der unter 21-jährigen E-Zigarettenkonsumenten liegt bei knapp zwei Prozent, die sich fast ausschließlich aus ehemaligen Rauchern zusammensetzen. Insgesamt finden sich bei den Konsumenten von E-Zigaretten in Deutschland fast nur frühere Tabakkonsumenten. Dennoch muss Jugendschutz rund um die E-Zigarette auch in Deutschland sehr ernst genommen werden, in einem wachsenden Markt gilt es, eventuelle Probleme rechtzeitig zu erkennen.

Grundsätzlich gilt: Kinder und Jugendliche sollten niemals rauchen oder dampfen. Damit das gelingt, müssen alle an einem Strang ziehen – Händler und Hersteller ebenso wie das soziale Umfeld.