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Geset­ze, Selbst­ver­pflich­tung & Verhaltenskodex

Reemtsma, Gesetze-Richtlinien-Verantwortung

Es gibt unterschiedliche gesetzliche Vorgaben, die für die Hersteller von Tabakprodukten relevant sind, dazu zählen das Jugendschutzgesetz, das Tabakerzeugnisgesetz und die Tabakerzeugnisverordnung. Im Zuge unserer Selbstverpflichtung geht Reemtsma teilweise noch weiter, als es die gesetzlichen Vorgaben verlangen.

Bereits 1966 haben sich die Hersteller von Tabakprodukten durch einen Werbekodex weitreichende Beschränkungen für die Vermarktung selbst auferlegt. Zigarettenwerbung ist heute durch gesetzliche Vorgaben und freiwillig von den Herstellern eingegangene Selbstverpflichtungen stark beschränkt. Reemtsma unterstützt alle gesetzgeberischen Maßnahmen, die geeignet sind, Kinder und Jugendliche vom Rauchen abzuhalten.

Werbliche Maßnahmen dürfen demnach weder an Jugendliche gerichtet sein noch Elemente verwenden, die typisch für die Welt der Jugendlichen ist. Aus diesem Grund ist auch die Werbung mit Prominenten untersagt, die bei Jugendlichen ein hohes Ansehen genießen. Die Werbung mit Modellen, die jünger als 30 Jahre sind, wird ausgeschlossen. Auf Plakatwerbung im werblichen Wirkungsbereich von Schulen und Jugendzentren wird verzichtet.

Verhaltenskodex (Deutsch)
Code of Conduct (English)