23 Nov 2024

Wissenschaftler kritisiert pauschales Tabakwerbeverbot

Gegen die Kri­tik nam­haf­ter Wis­sen­schaft­ler und Gesund­heits­exper­ten hat der Bun­des­tag am 2. Juli ein umfas­sen­des Tabak­wer­be­ver­bot beschlos­sen, das auch für die deut­lich weni­ger schäd­li­che E‑Zigarette gilt. Der renom­mier­te Medi­zi­ner Prof. Dr. Mar­tin Storck, Direk­tor der Kli­nik für Gefäß- und Tho­ra­x­chir­ur­gie am Städ­ti­schen Kli­ni­kum Karls­ru­he, kri­ti­siert, dass das Wer­be­ver­bot mit der klas­si­schen Tabak­zi­ga­ret­te und der E‑Zigarette zwei völ­lig unter­schied­li­che Pro­duk­te mit sehr unter­schied­li­chen Risi­ko­po­ten­zia­len gleich­set­ze und Rau­chern so den Umstieg auf deut­lich weni­ger gesund­heits­schäd­li­che Alter­na­ti­ven erschwere.

Inhalt des Werbeverbots

Auf Außenflächen wie Haltestellen und Plakatwänden soll ab 2022 zunächst nur die Werbung für klassische Tabakprodukte verboten werden, ab 2023 dann auch für Tabakerhitzer und ab 2024 auch für E-Zigaretten. Im neuen Werbeverbot kommen für klassische Tabakzigaretten schließlich also dieselben Verbotsregelungen zur Anwendung wie für die deutlich risikoärmeren E-Zigaretten. Darüber hinaus verbietet der Beschluss des Bundestags schon ab 2021 die Bewerbung von Tabak- und Dampfprodukten in Kinofilmen für unter 18-Jährige.

Falsches Signal

Drei Tage vor der Entscheidung des Bundestages wurden im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft verschiedene Experten angehört, darunter auch Prof. Dr. Martin Storck. Er kritisierte die Gleichbehandlung von Tabak- und E-Zigarette im Werbeverbot insbesondere mit Blick auf die Rauchentwöhnung. Weniger als 20 Prozent der 17 Millionen Raucher in Deutschland versuchen einen ernsthaften Rauchstopp, so der Mediziner. Alle anderen bräuchten „neue Ansätze der Hilfestellung und Aufklärung“ – zum Beispiel E-Zigaretten.

Laut einer unabhängigen Untersuchung der britischen Gesundheitsbehörde Public Health England (PHE) ist Vaping etwa 95 Prozent weniger schädlich als das Rauchen von Tabakzigaretten.[1] Ein Umstieg auf E-Zigaretten sei also ausdrücklich zu befürworten, „wenn die Alternative das Weiterrauchen ist“, so Prof. Storck. Mit der „Gleichbehandlung von Verbrennungszigaretten und risikoreduzierten Varianten“ wie E-Zigaretten werde ein „falsches Signal“ gesendet.[2] Das Werbeverbot erschwert es Herstellern erheblich, das deutlich geringere Risikopotenzial von E-Zigaretten an den Verbraucher zu kommunizieren.

Wissenschaftler sprechen sich für E-Zigarette aus

Bereits vor dem Beschluss des Werbeverbots hatten sich weitere Wissenschaftler und Gesundheitsexperten dafür ausgesprochen, dass die E-Zigarette effektiv dabei hilft, Raucherinnen und Raucher zum Rauchstopp zu motivieren. So hält beispielsweise der Lungenfacharzt Dr. Thomas Hering in einem aktuellen wissenschaftlichen Fachartikel fest: „E-Zigaretten können die öffentliche Gesundheit entscheidend beeinflussen.“ Zu einem ähnlichen Ergebnis kamen auf einer Fachtagung zur Bedeutung der E-Zigarette bei der Rauchentwöhnung an der Frankfurt University of Applied Sciences über 50 Wissenschaftler und Gesundheitsexperten. Die britische Regierung empfiehlt die E-Zigarette sogar offiziell als Mittel zur Rauchentwöhnung.

Entschließungsantrag fordert Untersuchung der E-Zigarette

Immerhin hat der Bundestag das Potenzial der E-Zigarette als effiziente Unterstützung beim Rauchstopp in einem Entschließungsantrag zum Werbeverbot teilweise anerkannt. Darin heißt es, dass es „notwendig“ sei, „die Chancen und die Risiken von E-Zigaretten zur Tabakentwöhnung in verschiedenen Nutzungsgruppen zu analysieren.“[3] Während Mediziner wie Prof. Storck für die Nutzungsgruppe der Erwachsenen in der E-Zigarette eine Chance zur Risikominimierung sehen, ist die Nutzungsgruppe Minderjähriger in Deutschland sehr gering: Laut aktuellen Zahlen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist der Anteil der 12- bis 17-jährigen Raucher seit 2001 (27,5 %) bis 2019 auf ein Rekordtief von nur noch 5,6 Prozent gesunken. Der Anteil der Dampfer im selben Alter lag 2019 bei nur 4,1 Prozent.[4]

Das zeigt: Der Jugendschutz in Deutschland wirkt – auch ohne Werbeverbot. Als Hersteller liegt auch uns der Jugendschutz besonders am Herzen. Deshalb hat sich Reemtsma seit vielen Jahren einer verantwortungsvollen Vermarktung seiner Produkte verpflichtet, die sich ausschließlich an erwachsene Konsumenten richtet und über gesetzliche Vorgaben hinausgeht.

 

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[1] https://www.gov.uk/government/publications/e-cigarettes-an-evidence-update

[2] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw27-pa-landwirtschaft-tabak-702182

[3] http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/206/1920667.pdf

[4] https://www.bzga.de/fileadmin/user_upload/PDF/studien/Drogenaffinitaet_Jugendlicher_2019_Basisbericht.pdf