Umfrage: Aromaverbot schützt Jugendliche nicht vor E‑Zigaretten / Gesamtgesellschaftliche Regulierungsfolgen berücksichtigen

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) beabsichtigt, Menthol und zwölf weitere Kühl- und Aromastoffe in E-Zigaretten zu verbieten. Begründet wird dieser Schritt vor allem mit mehr Jugendschutz. Die Menschen in Deutschland halten ein solches Aromaverbot jedoch für weitgehend ungeeignet, um Jugendliche tatsächlich vom E-Zigarettenkonsum abzuhalten. Zudem sollte eine Produktregulierung aus Gesundheitsgründen für viele Befragte immer auch wirtschaftliche oder gesamtgesellschaftliche Auswirkungen berücksichtigen. Das zeigt ein aktueller INSA-Meinungstrend im Auftrag von Reemtsma, für den im März 2026 insgesamt 2.002 Personen in Deutschland ab 18 Jahren befragt wurden.

 

Alle im Folgenden erwähnten Umfragedaten stehen Ihnen hier zum kostenfreien Download (PDF) zur Verfügung.

Aromaverbot trägt nicht zu mehr Jugendschutz bei

Das BMLEH begründet sein Verbotsvorhaben primär damit, dass die kühlende Wirkung vor allem von Menthol Jugendlichen den Einstieg in den E-Zigarettenkonsum erleichtere. Über die deutliche wissenschaftliche Kritik an der zugrundeliegenden Bewertung von Menthol hinaus, legen auch die Menschen in Deutschland deutliche Zweifel an den Tag. Nur jeder fünfte Befragte (21 %) hält ein Aromaverbot – wie es auch der kürzlich veröffentlichte Evaluierungsbericht der EU-Kommission zur Überarbeitung des Rechtsrahmens zur EU-Tabakkontrolle empfiehlt – für besonders geeignet, um Jugendliche vor dem Konsum von Tabakprodukten bzw. E-Zigaretten zu schützen. Auch eine Erhöhung der Tabaksteuer halten nur wenige Befragte (24 %) zu diesem Zweck für besonders geeignet. Deutlich mehr Wirksamkeit sehen sie hingegen in strengeren Alterskontrollen im Handel (51 %) sowie in mehr Aufklärung (36 %), einem Verbot von Social-Media-Werbung und höheren Strafen für den illegalen Handel mit solchen Produkten (34 %).

Gesellschaftliche und wirtschaftliche Kollateralschäden berücksichtigen

Ein Mentholverbot in E-Zigaretten beträfe nach Branchenschätzungen bis zu 90 Prozent aller derzeit im deutschen Markt befindlichen Produkte, die dann nicht mehr verkehrsfähig wären. Da nötige Produktumstellungen oder Neuentwicklungen Monate dauern, käme der legale E-Zigarettenmarkt in Deutschland faktisch zum Erliegen. „Die Nachfrage wird dadurch jedoch kaum sinken, sondern sich noch stärker auf den Grau- und Schwarzmarkt verlagern. Die Folgen für den Verbraucher- und Jugendschutz, Fiskus und einen ganzen Wirtschaftszweig wären katastrophal“, warnt Christian Cordes, Director Corporate & Legal Affairs Cluster DACH bei Imperial Brands Reemtsma.

Auch rund die Hälfte aller Befragten im INSA-Meinungstrend (49 %) sind der Ansicht, dass mögliche wirtschaftliche oder gesamtgesellschaftliche Auswirkungen auch bei der Regulierung von Produkten aus Gesundheitsgründen berücksichtigt werden sollten. Besonders stark wird dies von Befragten befürwortet, die CDU/CSU bzw. den Grünen (jeweils 57 %) sowie SPD bzw. der Linken (jeweils 54 %) nahestehen.

Kritik an intransparenter Politikgestaltung

Das federführende BMLEH möchte das Inhaltsstoffverbot für E-Liquids ohne eine direkte parlamentarische Beteiligung im Rahmen einer Änderung der Tabakerzeugnisverordnung umsetzen. Auch wurde der direkt davon betroffenen Branche keine Möglichkeit zu einer mündlichen Anhörung eingeräumt.

Wenn bei einem so mas­si­ven Markt­ein­griff weder der Bun­des­tag noch betrof­fe­ne Her­stel­ler und Händ­ler ein­be­zo­gen wer­den, darf man schon hin­ter­fra­gen, wel­ches Ver­ständ­nis von Trans­pa­renz und Neu­tra­li­tät in der Poli­tik­ge­stal­tung hier maß­geb­lich ist. Ähn­li­ches gilt auch für die bevor­ste­hen­de Über­ar­bei­tung der EU-Tabak­kon­trol­le, in der tau­sen­de Ver­brau­cher- und Bran­chen­ein­ga­ben aus dem Kon­sul­ta­ti­ons­pro­zess schein­bar gar nicht berück­sich­tigt werden.

Christian Cordes

Reemtsma Director Corporate and Legal Affairs