Fakten zur Tabaksteuer: Die fünf wichtigsten Fragen beantwortet
Die Tabaksteuer ist nach der Energiesteuer in Deutschland die größte Verbrauchssteuer. Grund genug, den Fakten und Mythen rund um diese Steuer einmal genauer auf den Grund zu gehen.
1. Wie wird die Tabaksteuer erhoben und gibt sie Auskunft über Konsumverhalten?
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht vierteljährlich die Höhe des Aufkommens an Tabaksteuer. Die Tabaksteuer wird durch den Bezug von Steuerzeichen erhoben. Hersteller erwerben das Steuerzeichen zum Zeitpunkt der Produktion. Dies ist ein Zeitpunkt, der zeitlich lange vor dem Kaufvorgang im Handel liegen kann. Die statistischen Daten der Produktion geben damit keinen direkten Einblick in das Konsumverhalten. Will man das Konsumverhalten identifizieren, geben andere Daten, wie zum Beispiel Nielsen-Zahlen, die den tatsächlichen Verbrauch – also die Abgabe an Konsumenten – messen, einen besseren Einblick.
Beispiel: Während der Steuerzeichenbezug 2016 um mehr als fünf Prozent zurückging, zeigt der tatsächliche Verkauf im Handel 2016 laut Nielsen einen deutlich geringeren Rückgang (knapp über zwei Prozent).
2. Warum bestehen zwischen Produktion und Verkauf solche Unterschiede?
Tatsächlich ist die Produktion, wie bei vielen Konsumgüter- und Genussmittelherstellern, deutlichen Schwankungen unterlegen – sie wird beeinflusst von technischen Erfordernissen und unternehmenseigenen Planungen wie z. B. Maschinenauslastung oder Vorproduktionen sowie externen Bedingungen wie z. B. Anbau und Lieferkette.
Beispiel: Der Rückgang bei der Tabaksteuer 2016 ist auf Sondereffekte zurückzuführen. Dies erklärt auch den Anstieg der Tabaksteuer 2015 im Vergleich zum Vorjahr. Im Jahr 2015 erfolgte eine Vorproduktion der 19er-Packungen im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Anhebung des Mindestpackungsinhalts von 19 auf 20 Zigaretten zum 1. Januar 2016. Dafür wurden im Herbst 2015 Steuerzeichen bezogen – die damit produzierte Ware aber erst im Folgejahr verkauft. Diese Ware findet sich nun in der Steuerstatistik 2015, obwohl sie erst 2016 im Handel war.
3. Sind diese Schwankungen das erste Mal aufgetreten?
Nein. Jahresschwankungen kommen vor. Es gab sie auch in der Vergangenheit schon und wird sie bestimmt auch in Zukunft geben. Aussagekräftiger ist deshalb immer die Betrachtung eines größeren Zeitraums.
Beispiel: Das Inkrafttreten der EU-Tabakrichtlinie zum 20. Mai 2016 in Deutschland. Diese sah unter anderem eine Neuregelung der Warnhinweise mit sogenannten „Schockbildern“ vor. Die neuen rechtlichen Bestimmungen erforderten eine technische Umstellung der Produktion. Aus diesem Grund war in den ersten Monaten 2016 eine Vorratsproduktion von Tabakwaren und damit einhergehend ein erhöhter Absatz von Steuerzeichen erfolgt. Anschließend kam es dann zum Umkehreffekt, der im Vergleich zum Vorjahresquartal zu einem Rückgang beim Bezug von Steuerzeichen führte.
4. Gibt es weitere Einflussfaktoren bezüglich der Höhe der Tabaksteuereinnahmen?
Natürlich und sogar ziemlich viele. Steuereinnahmen werden durch vielfältige fiskalische, technische und gesellschaftliche Faktoren beeinflusst. Darum geben sie für sich betrachtet oft keine verlässliche Auskunft über Konsumverhalten.
Beispiel: Beeinflusst werden die Einnahmen u. a. durch:
- Zigarettenschmuggel
- Migrationsbewegungen
- Den Zeitraum zwischen Steuerzeichenbezug und Verkauf
- Umstellungen in der Produktions- und Lieferkette
- Importe der Konsumenten für den persönlichen Gebrauch aus angrenzenden Ländern wie Polen und Tschechien sowie aus dem Urlaub im Süden mitgebrachte Produkte und vieles mehr
5. Die Tabaksteuer wird nach Menge und Preis erhoben
Neben der Menge wird auch der Wert der Ware für die Festsetzung der Besteuerung herangezogen. Dieser ergibt sich aus dem Kleinverkaufspreis. Der Kleinverkaufspreis wird vom Hersteller oder Einführer als Einzelhandelspreis bestimmt. Dies erfolgt für Zigarren, Zigarillos und Zigaretten je Stück und für Rauchtabak je Kilogramm. Damit der Konsument weder zu viel noch zu wenig Tabaksteuer bezahlt, ist der Kleinverkaufspreis auf das Steuerzeichen aufgedruckt und ist „gebunden“: Er darf lt. Tabaksteuergesetz vom Händler weder unterschritten noch überschritten werden!
Durch unterschiedliche Steuertarife für Zigaretten, Feinschnitt, Zigarren und Pfeifentabak sowie den jeweiligen wertabhängigen, „proportionalen“ Steueranteil ist die Steuerbelastung von Produkt zu Produkt unterschiedlich. Für Zigaretten liegt sie bei 70 bis 75 Prozent des Kleinverkaufspreises.
Beispiel: Wenn man sich eine Schachtel Zigaretten (20 Stück) für 6,00 Euro kauft, werden insgesamt 4,22 Euro als Steuern abgeführt (3,27 Euro Tabaksteuer + 0,96 Euro Umsatzsteuer). Dies entspricht einem Anteil von 70,4 Prozent des Kaufpreises.