Jugendschutz mit Lücken: Jugendliche Testkäufer erhalten Alkohol und Zigaretten
Die Nachricht ist erstaunlich: Minderjährige Testkäufer haben laut des kommunalen Suchtbeauftragten des Kreisjugendamtes und der Polizei Schorndorf im Rems-Murr-Kreis Alkohol und Tabak erstanden. In 15 Fällen waren die Jugendlichen erfolgreich, und das bei Stichproben in nur etwa 40 verschiedenen Geschäften, Supermärkten und Tankstellen. Heißt: In jedem dritten Laden gab es Zugang zu Produkten, die für Minderjährige einfach nicht verfügbar sein sollten.
Eigentlich sollte man meinen, dass Jugendschutz uns allen schon so in Fleisch und Blut übergegangen ist, dass Tests dieser Art vollkommen überflüssig wären. Das Gegenteil ist der Fall: Zur Freude besonders von Frauen wird hin und wieder sogar eine über 30-Jährige nach ihrem Ausweis gefragt, wenn sie eine Flasche Sekt haben möchte.
Deutsches Modell zum Jugendschutz bislang sehr erfolgreich
Das Thema ist viel zu ernst, um es auf die leichte Schulter zu nehmen. Kinder und Jugendliche dürfen niemals rauchen, dampfen oder Spirituosen konsumieren. Punkt. Wie kann es dennoch passieren, dass Jugendlichen diese Produkte verkauft werden? Fühlen sich Händler manchmal verunsichert? Oder haben sie im Trubel einfach keine Zeit, nach Ausweispapieren zu fragen?
Industrie und Verbände sind sich ihrer Verantwortung hier sehr bewusst. Tabakhersteller beispielsweise haben oft eigene strenge und verbindliche Marketingrichtlinien. Darin ist festgelegt, wie mit erwachsenen (!) Konsumenten auf verantwortungsbewusste Weise über Produkte kommuniziert werden darf. Und diese gehen über die gesetzlichen Vorgaben sogar weit hinaus. Zudem verpflichten sie die Handels- und Vertriebspartner zur strikten Einhaltung dieser Vorgaben. Dass an diesem Punkt evtl. mehr Unterstützung gefragt ist, hat auch der Deutsche Zigarettenverband DZV jüngst erkannt und eine neue Kampagne ins Leben gerufen. Sie versorgt den Handel nicht nur mit Informationen, sondern auch mit Materialien, wie z. B. Aufklebern „Tabakprodukte/E-Zigaretten nur ab 18“ für Ladentüren oder den Kassenbereich. Der Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure ist bereits seit 2007 mit seiner Initiative „Schulungsprogramm Jugendschutz“ unterwegs und richtet sich an Mitarbeiter in Gastronomie, Handel und Tankstellen sowie an Lehrkräfte an den Berufsschulen. Die Initiative umfasst Schulungsunterlagen und Onlineschulungen sowie Begleitmaterialien für den Handel.
Dass die Vorgaben des Jugendschutzes sowie die Selbstverpflichtung von Herstellern in Bezug auf Tabakkonsum Wirkung zeigen, beweist unter anderem der letzte Drogen- und Suchtbericht des Drogenbeauftragten der Bundesregierung (Stand: Oktober 2018). Demnach ist der Anteil der rauchenden 11- bis 17-Jährigen seit dem Jahr 2001 von 27,5 Prozent auf 7,2 Prozent im Jahr 2017 um zwei Drittel gesunken und hat so einen historischen Tiefstand erreicht. Bei riskantem Alkoholkonsum sieht es ähnlich aus: Seit 2007 sank dieser bei Jungen und Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren ebenfalls um zwei Drittel.
Die E-Zigarette als Chance zum Diskurs
Die E-Zigarette rückt das Thema Jugendschutz wieder in den Mittelpunkt. Die Diskussion über den Umgang mit der E-Zigarette, ihre Risiken und Chancen, erfordert es, in aller Deutlichkeit darauf hinzuweisen, dass Jugendliche auch niemals dampfen dürfen. Hinsichtlich des Marketings, des öffentlichen Auftretens und der breiten Diskussion lautet die oberste Devise, sich nur an erwachsene Konsumenten zu richten und den Zugang für Kinder und Jugendliche von Anfang an strikt zu unterbinden. In Bezug auf das Dampfen und den Jugendschutz ist es deshalb besonders wichtig, Kinder rechtzeitig und kontinuierlich über die Risiken des Rauchens aufzuklären. Vielleicht findet so das Thema Jugendschutz wieder das Gehör, das es verdient und unbedingt braucht.