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02.08.2016

TPD2 in Euro­pa: Ein­bli­cke aus unse­rem Büro in Brüssel

Die Frist für die Umsetzung der zweiten EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD2) in nationales Recht ist vor einigen Wochen verstrichen. Zeit also, sich die aktuelle Situation in der EU nach dem 20. Mai 2016 anzusehen. Nicht alle EU-Mitgliedstaaten haben sich an den vorgegebenen Zeitplan gehalten. Deutliche Unterschiede bei der Umsetzung in nationale Gesetze wurden sichtbar.

Über zwei Jahre sind vergangen, seit die überarbeitete EU-Tabakproduktrichtlinie TPD2 verabschiedet wurde. In der offiziellen Erklärung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2014 heißt es: „Die neue Richtlinie soll zweierlei gewährleisten: ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts und ein hohes Maß an Gesundheitsschutz.“ Betrachtet man heute den Stand der Umsetzung in den einzelstaatlichen Gesetzgebungen, zeigt sich, dass die Regelungen für Tabakprodukte im europäischen Binnenmarkt nicht wirklich vereinheitlicht wurden.

Fakt 1: TPD2 wurde nicht in allen 28 Mitgliedstaaten bis zum 20. Mai in nationales Recht umgesetzt.

Mit Stand vom 23. Juni 2016 haben nur 18 von 28 Mitgliedstaaten Gesetze verabschiedet, mit denen die Bestimmungen der neuen EU-Tabakproduktrichtlinie TPD2 auf einzelstaatlicher Ebene umgesetzt werden. 15 Mitgliedstaaten haben Gesetze verabschiedet, mit denen die Bestimmungen der TPD2 eins zu eins umgesetzt werden.

Drei Länder – Frankreich, Irland und UK – sind in ihrer Gesetzgebung zumeist deutlich über die EU-Richtlinie hinausgegangen. Hierzu zählen zum Beispiel Gesetze, mit denen standardisierte Verpackungen (Plain Packaging) eingeführt werden, sowie verschärfte Werbeverbote für Tabakprodukte. Länder wie Deutschland und Schweden gingen zwar zunächst den Weg der Eins-zu-eins-Umsetzung, bereiten aber parallel schon zusätzliche Verschärfungen vor.

Fakt 2: Rechtssicherheit ade und keine einheitlichen Regeln im Binnenmarkt

Die Mitgliedstaaten haben die Direktive nicht nur unterschiedlich ausgelegt. Nur 16 von 28 waren in der Lage, bis zum Ablauf der offiziellen Umsetzungsfrist am 20. Mai 2016 eine entsprechende Gesetzgebung zu erlassen. Die Frist gilt nicht nur für die Mitgliedstaaten (die bis zu diesem Zeitpunkt Gesetze zu verabschieden hatten), sondern eigentlich auch für die Tabakindustrie in den Ländern, denn seit dem 20. Mai 2016 dürfen laut Richtlinie nur noch Tabakprodukte hergestellt werden, die den TPD2-Bestimmungen entsprechen.

Eine Verzögerung bei der Umsetzung durch einzelstaatliche Gesetze schafft daher Rechtsunsicherheit – für den Gesetzgeber ebenso wie für Hersteller und Verbraucher. Wir bei Imperial Tobacco haben unser Möglichstes getan, um sicherzustellen, dass wir in allen Märkten den dortigen neuen Bestimmungen fristgerecht folgen konnten. In Mitgliedstaaten, in denen es aktuell keine entsprechende neue Gesetzgebung gibt – auch nach Verstreichen der Frist nicht –, haben wir jedoch keine andere Wahl, als uns an die gegenwärtig geltenden Gesetze zu halten.

Verzögert sich die gesetzliche Umsetzung von TPD2 auf einzelstaatlicher Ebene, so können sich hieraus Hürden für einen vereinheitlichten Binnenmarkt für Tabakprodukte ergeben. Allein auf „Nachbarlandsebene“ können so enorme Ungleichheiten entstehen.

Wir sind bereit, unseren Beitrag zu leisten

Was geschieht also als Nächstes? Eine der Hauptprioritäten der kommenden Monate wird es sein, die EU-weite gesetzliche Umsetzung von TPD2 abzuschließen. Ein offener Dialog ist dabei unerlässlich, damit wir gemeinsam dafür sorgen können, dass die rechtlichen Unsicherheiten, die sich aus der verzögerten Umsetzung ergeben, ausgeräumt werden. Wir sind bereit, uns weiterhin konstruktiv einzubringen, die gesetzgebenden Organe zu unterstützen und wichtige Informationen zur Verfügung zu stellen, damit sichergestellt ist, dass alle Betroffenen Rechtssicherheit genießen.

Sämtliche zukünftigen Gesetze sollten im vollen Bewusstsein der tatsächlichen Auswirkungen dieser neuen EU-weiten Richtlinien verabschiedet werden.

So weit aus dem Brüsseler Büro!

Aktuelle Informationen zum Stand der TPD2-Umsetzung finden Sie auf Twitter: @ImpTobBrussels

Haben Sie Fragen zur EU-Tabakproduktrichtlinie? Schreiben Sie uns an magazin@reemtsma.de.