Jugendschutz
Strenger als es das Gesetz verlangt
Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gilt es besonders zu schützen. Kinder und Jugendliche sollten niemals rauchen oder Nikotin in anderer Form konsumieren. Als verantwortungsvoller Hersteller unterstützen wir deshalb selbstverständlich und ausdrücklich das Verbot von Abgabe und Konsum sämtlicher Tabakwaren sowie neuartigen, potenziell risikoreduzierten Produkten an Kinder und junge Menschen, wie es in § 10 des Jugendschutzgesetzes verankert ist. Gleiches gilt für alle weiteren gesetzgeberischen Maßnahmen, die nachweislich geeignet sind, Kinder und Jugendliche vom Rauchen oder Nikotinkonsum abzuhalten.
Wir halten es auch für besonders wichtig, Kinder und Jugendliche möglichst frühzeitig, kontinuierlich und evidenzbezogen über die möglichen Risiken des Rauchens und der Nutzung alternativer Produkte für die eigene oder die Gesundheit anderer aufzuklären. Dazu gehört unserer Ansicht nach auch, dass erwachsene Konsumentinnen und Konsumenten möglichst nie in der Gegenwart von Kindern und Jugendlichen rauchen oder Tabakerhitzer bzw. E-Zigaretten nutzen sollten.
Kommunikation mit Verantwortung
Jede Kommunikation zu unseren Produkten sowie allgemein zum Rauchen oder zur Verwendung neuartiger, potenziell risikoreduzierter Produkte erfolgt verantwortungsbewusst und richtet sich ausschließlich an erwachsene Konsumentinnen und Konsumenten. Dies regeln zum einen unsere strengen Marketingrichtlinien und zum anderen unser Verhaltenskodex - beides mit weltweit verbindlicher Gültigkeit für unseren gesamten Unternehmensverbund.
So darf zum Beispiel Markenwerbung für unsere Produkte ausschließlich Personen zeigen, die mindestens 30 Jahre alt sind und auch so aussehen. Des Weiteren wird keine für die Jugend typische Sprache verwendet oder werden Prominente, die bei Kindern und Jugendlichen besonders populär sind, direkt oder indirekt als Werbepartner eingesetzt.
Diese strengen und zum Teil über die gesetzlichen Anforderungen noch hinausgehenden Maßnahmen für den Jugendschutz gelten jedoch nicht nur für uns als verantwortungsvollen Hersteller. Reemtsma verpflichtet darüber hinaus alle seine Handels- und Vertriebspartner ebenfalls zur strikten Einhaltung dieser Vorgaben. Dazu gehören ebenso Maßnahmen, die gewährleisten, dass Minderjährigen der Zugang zu Tabakwaren sowie zu neuartigen, potenziell risikoreduzierten Produkten im stationären Einzelhandel sowie im Internet verschlossen bleibt.
Zum Thema Jugendschutz engagieren wir uns auch intensiv im Rahmen unserer Verbandsmitgliedschaften im
→ Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE)
Jugendschutzvorgaben zeigen Wirkung
Dass die Vorgaben des Jugendschutzes sowie die Selbstverpflichtung von Reemtsma und der übrigen deutschen Tabakindustrie Wirkung zeigen, beweist unter anderem die Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zum Substanzkonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland. Seit 1973 wird darin regelmäßig das Rauchverhalten junger Menschen hierzulande abgefragt.
Dem letzten vorliegenden BZgA-Forschungsbericht von Mai 2024 zufolge ist der Anteil der Zigaretten rauchenden 12- bis 17-Jährigen in Deutschland von 27,5 Prozent (2001) bis 2023 auf nurmehr 6,8 Prozent gesunken. Zeitgleich stieg zudem der Anteil der 12- bis 17-jährigen Befragten in Deutschland, die angaben, noch nie geraucht zu haben, kontinuierlich an und lag 2023 bei mehr als 83 Prozent. Auch die 30-Tage-Prävalenz in Bezug auf den Konsum von E-Zigaretten lag in dieser Altersgruppe im Jahr 2023 mit insgesamt 3,9 Prozent nach wie vor auf sehr niedrigem Niveau.
Wir freuen uns sehr über diese Entwicklung und unterstützen das deutsche Erfolgsmodell in Bezug auf Rauchen und Jugendschutz ausdrücklich.