21 Nov 2024

Das hat es so in unserem Lande noch nicht gegeben!“

Die Coro­na-Pan­de­mie hat wei­te Tei­le des öffent­li­chen Lebens in Deutsch­land lahm­ge­legt. Bars, Restau­rants, Ein­kaufs­zen­tren – hun­dert­tau­sen­de Ein­zel­han­dels­ge­schäf­te muss­ten seit Mit­te März ad hoc schlie­ßen. Das Ziel: Die Aus­be­rei­tung des neu­ar­ti­gen Coro­na­vi­rus (SARS-CoV‑2) in Deutsch­land zu ver­lang­sa­men und dem Gesund­heits­sys­tem so die drin­gend benö­tig­te Zeit zu ver­schaf­fen, um alle Erkrank­ten best­mög­lich ver­sor­gen zu können.

„Das sind Maßnahmen, die es so in unserem Lande noch nicht gegeben hat. Aber sie sind notwendig“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel dazu Mitte März in Berlin und verkündete eine lange Liste von Regelungen.

Doch nicht in jedem Bundesland gelten seither die gleichen Vorschriften. Raucher, Dampfer und Ladenbesitzer sind verunsichert und fragen sich gleichermaßen, was jetzt eigentlich wo gilt. Wo dürfen reine Tabakläden oder Vape-Shops oder Kioske noch öffnen und wo gibt es Tabak und Liquids nur noch im Supermarkt oder an der Tankstelle?

Eine Übersicht (Grafik in voller Größe hier):

© Reemtsma