„Das hat es so in unserem Lande noch nicht gegeben!“
Die Corona-Pandemie hat weite Teile des öffentlichen Lebens in Deutschland lahmgelegt. Bars, Restaurants, Einkaufszentren – hunderttausende Einzelhandelsgeschäfte mussten seit Mitte März ad hoc schließen. Das Ziel: Die Ausbereitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV‑2) in Deutschland zu verlangsamen und dem Gesundheitssystem so die dringend benötigte Zeit zu verschaffen, um alle Erkrankten bestmöglich versorgen zu können.
„Das sind Maßnahmen, die es so in unserem Lande noch nicht gegeben hat. Aber sie sind notwendig“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel dazu Mitte März in Berlin und verkündete eine lange Liste von Regelungen.
Doch nicht in jedem Bundesland gelten seither die gleichen Vorschriften. Raucher, Dampfer und Ladenbesitzer sind verunsichert und fragen sich gleichermaßen, was jetzt eigentlich wo gilt. Wo dürfen reine Tabakläden oder Vape-Shops oder Kioske noch öffnen und wo gibt es Tabak und Liquids nur noch im Supermarkt oder an der Tankstelle?
Eine Übersicht (Grafik in voller Größe hier):
Zur Übersicht der einzelnen Anordnungen aller 16 Bundesländer geht es hier: https://einzelhandel.de/themeninhalte/coronavirus-menue/12610-allgemeinverfuegungen-der-laender-zu-infektionsschuetzenden-massnahmen