22 Nov 2024

Mit der E‑Zigarette auf Reisen – was sollte man vorher wissen?

Der eige­ne Urlaub ist die wohl schöns­te Zeit im Jahr. Ein­fach mal ent­span­nen, egal ob in der Son­ne am Strand, mit dem Snow­board in den Alpen oder Berg­stei­gen im Hima­la­ya – den Mög­lich­kei­ten sind dabei kei­ne Gren­zen gesetzt. Der Damp­fer von Heu­te möch­te dabei natür­lich nicht auf sei­ne E‑Zigarette ver­zich­ten. Aller­dings gibt es hier­bei eini­ges zu beach­ten, bevor man mit E‑Zigarette und Liquid-Pods ins Flug­zeug steigt. Wir geben einen Über­blick, was man beach­ten muss.

Allgemeine Regeln im Flugzeug

Als erste Info vorweg: Jede Airline hat andere Bestimmungen und Details für die Mitnahme von E-Zigaretten sowie Liquids. Aus diesem Grund ist es hilfreich, sich vor jedem Flug direkt bei der Airline zu informieren. Hier soll dennoch eine Übersicht über den allgemeinen rechtlichen Rahmen gegeben werden.

Die E-Zigarette darf nur im Handgepäck mitgenommen werden, da akkubetriebene Geräte im Koffer verboten sind. Es gab bereits Vorfälle, in denen die Heizspirale im Koffer unbeabsichtigt aktiviert und so ein Feuer ausgelöst wurde. Entsprechend soll mit dieser Regelung die Brandgefahr vermieden werden.

Für die Liquids bestehen die gleichen Regeln wie für alle anderen Flüssigkeiten im Handgepäck: Sie müssen in einer durchsichtigen und verschließbaren Plastiktüte mitgenommen werden. Insgesamt darf dabei ein Liter Flüssigkeit pro Person mit ins Handgepäck genommen werden, die auf 10 Behältnisse je 100ml verteilt werden müssen. Aus diesem Grund sollten die Liquids und Pods nie mehr als 100ml übersteigen. Außerdem sollten sie eine gut sichtbare Kennzeichnung der Inhaltsstoffe enthalten. Hier noch ein kleiner Tipp: Aufgrund von Druckveränderungen während des Fluges kann sich die Luft in den Liquid-Behältern ausdehnen, weshalb diese auslaufen können. Mit einer Frischhaltefolie um Pod und Behälter kann einer bösen Überraschung bei der Ankunft am Urlaubsort vorgebeugt werden.

 

Andere Länder, andere Sitten

In Deutschland ist die E-Zigarette, wie in vielen anderen Ländern auch,  gut etabliert. Das Dampfen sowie der Liquid-Nachschub sind sowohl hier, als auch  in England, Frankreich, Griechenland, Italien oder den USA gesichert. Allerdings sollte auch hier darauf geachtet werden,, ob es bestimmte Zonen oder Lokale gibt, in denen nicht gedampft werden darf.

Nicht in jedem Land wird mit dem Dampfen und der E-Zigarette so umgegangen, wie wir es hier gewohnt sind. In einigen Ländern ist der Besitz, Gebrauch oder Kauf von E-Zigaretten oder Liquids strenger reglementiert, verboten oder sogar illegal.

In Australien sind E-Zigaretten beispielswiese grundsätzlich legal. Dennoch sind die Regelungen von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich. Vor allem bei nikotinhaltigen Liquids ist Vorsicht geboten, da diese teilweise verboten sind – sowohl der Besitz als auch die Einfuhr. Zudem ist bei der Einreise eine medizinische Ausnahmegenehmigung für nikotinhaltige Liquids notwendig.

In Ägypten werden E-Zigaretten beispielsweise als gesundheitsschädlich eingestuft, weshalb dort auch der Verkauf verboten ist. Das Dampfen selbst ist aber vor allem in den Urlaubsregionen erlaubt.

Anders verhält es sich in Dubai. Dort dürfen E-Zigaretten seit diesem Frühjahr zwar verkauft werden. Die Einfuhr wird von offiziellen Stellen jedoch weiterhin als verboten ausgewiesen.  Besondere Vorsicht ist weiterhin in Thailand geboten – dort ist die E-Zigarette verboten und es stehen strenge Strafen auf die Einfuhr. Das Auswärtige Amt spricht von Gefängnisstrafen von bis zu 5 Jahren sowie hohen Geldstrafen.

Jeder Dampfer sollte also vor einer Reise kurz prüfen, welche Bestimmungen im Urlaubsland für die E-Zigarette gelten. So können Komplikationen vermieden werden und man kann den Urlaub vollends genießen.