Bundestag verabschiedet Tabakerzeugnisgesetz
Entscheidung gegen Fristverlängerung schwächt Produktionsstandorte:
- Gesetzgebung darf einzelne Anbieter nicht bevorteilen
- Bedeutung von Rechtsklarheit: EU-Kommission erlässt Mitte Februar noch einmal neue Druckvorgaben
- Mögliche Fristverlängerung in Nachbarstaaten führt zu Wettbewerbsverzerrungen
Die Reemtsma Cigarettenfabriken GmbH nimmt die heutige Entscheidung des Bundestages gegen eine Fristverlängerung bei der Umsetzung der EU-Tabakrichtlinie 2014/40/EU in deutsches Recht mit Bedauern zur Kenntnis. Diese Entscheidung nimmt bewusst die Schwächung von Produktionsstandorten in Kauf. Deutlich ist bereits jetzt die Benachteiligung der deutschen Werke im europäischen Binnenmarkt: In Polen und Rumänien sind Fristverlängerungen geplant und sollen voraussichtlich im März beschlossen werden. Dieser wettbewerbsverzerrende Eingriff in den Markt hätte verhindert werden können.
Dennoch zeigt sich Reemtsma auch angesichts des größten Regulierungsvorhabens für die Tabakwirtschaft der letzten Jahre nach vorne orientiert: „Wir haben die Notwendigkeit für eine Fristverlängerung bis zuletzt immer wieder betont“, sagt Christian Cordes, Director Corporate Affairs. „Kostenintensive Investitionen können von der Wirtschaft erst nach Rechtssicherheit verlangt werden, die erst nach Abstimmung im Bundesrat eintritt. Die weniger als 90 Tage bis zum 20. Mai gleichen allein schon aus Kapazitätsgründen der hochspezialisierten, mittelständischen Zulieferer einer ‚Mission Impossible‘.“
Die späte Rechtssicherheit bedeutet für die Tabakindustrie vor allem eines: die Einstellung auf eine neue Rechtslage im Turbo-Verfahren.
Nachdem im November 2015 die Europäische Union die notwendigen Durchführungsrechtsakte bekanntgegeben hat, hat Reemtsma, wo immer möglich und sinnvoll, mit Vorbereitungen begonnen. Aufgrund bis heute fehlender Rechtssicherheit – der Bundesrat wird voraussichtlich Mitte März 2016 in der Sache entscheiden – war eine volle und angemessene Produktionsumstellung nicht möglich. Diese hätte wegen unklarer Zielvorgaben erhebliche und schwer bis gar nicht rückgängig zu machende Investitionen in Millionenhöhe erforderlich gemacht. Wichtige Regelungen, insbesondere beim Thema bildliche Warnhinweise, sind beispielsweise erst Ende 2015 bekanntgegeben worden. Wie fatal eine Umstellung ohne Rechtssicherheit sein kann, zeigen aktuelle Vorgänge: Tatsächlich hat die EU-Kommission noch in der vergangenen Woche, am 17. Februar 2016, weitere umzusetzende Druckvorgaben erlassen.
Eine Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen Tabakproduktrichtlinie wird nicht infrage gestellt.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf des federführenden Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ging weit über eine Eins-zu-eins-Umsetzung hinaus und wurde daher von der Tabakwirtschaft kritisiert. Damit ging ein weiterer zeitlicher Verzug bis zur vollständigen Umsetzung in nationales Recht einher. Reemtsma hat sich für eine inhaltliche Eins-zu-eins-Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie bei technisch realistischen Umsetzungsfristen eingesetzt.
Fristverlängerung in anderen europäischen Ländern – EU-Chancengleichheit ade!
In Deutschland hatten sich bis auf eine Ausnahme alle Unternehmen und Verbände der hiesigen Tabakwirtschaft für eine Fristverlängerung stark gemacht. Deutlich wird jetzt: Unterschiedliche Vorgehensweisen in den europäischen Ländern torpedieren das ursprüngliche Ziel der Harmonisierung des EU-Binnenmarktes.
Mehr zu Fragen und Antworten rund um EUTPD II und das deutsche Tabakerzeugnisgesetz unter www.reemtsma.de
Über Reemtsma: Das Hamburger Traditionsunternehmen Reemtsma ist Teil der Imperial Brands PLC und ist die starke Nummer 2 im deutschen Tabakmarkt. Zum Markenportfolio gehören Marken wie JPS, Gauloises, Davidoff oder West. Reemtsma beschäftigt mehr als 2.000 Mitarbeiter an den Standorten Hamburg, Langenhagen (Werk) und Trossingen (Werk). Mehr auf www.reemtsma.de.
Kontakt:
Doreen Schink
Head of Corporate Communications
Reemtsma Cigarettenfabriken GmbH
Corporate Affairs
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E-Mail: doreen.schink@reemtsma.de